- Sportfischerei
- Spọrt|fi|sche|rei, die:als sportliche Freizeitbeschäftigung ausgeübtes Fischen mit der Angel.
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Sportfischerei,Angeln, sportliche Freizeitbetätigung im Einklang mit der Natur, ausgeübt mit Angel (meist Glasfaserrute; angebracht sind Haken, Fliege oder Gewicht) und Rolle (Gerät am Angelgriff zum Schnureinholen). Sportfischerei verpflichtet zum fairen und schonenden Umgang mit der Kreatur Fisch und schließt einen Wettbewerb zwischen Mensch und Tier aus. Die Sportfischerei in Deutschland unterliegt verbindlichen Rechtsvorschriften (Fischereirecht). Sportliche Wettkämpfe werden lediglich in den Disziplinen Casting (international betriebener Leistungssport im Ziel- und Weitwurf sowie Meerescasting) und Turnierwurfsport (breitensportliche Disziplin wie Casting, jedoch mit Spinn- oder Flugangeln) ausgetragen. - Die Sportfischerei wird in Deutschland vom Verband Deutscher Sportfischer (Deutscher Sportbund, Übersicht) und vom Deutschen Anglerverband (DAV; gegründet 1954, Sitz: Berlin) organisiert, dem zwei Spezialverbände angehören: Deutscher Meeresangler-Verband (DMV, Sitz: Hamburg) und Handicap Anglerverband in Deutschland (HAD, Sitz: Berlin).* * *
Spọrt|fi|sche|rei, die: als sportliche Freizeitbeschäftigung ausgeübtes Fischen mit der Angel.
Universal-Lexikon. 2012.